Seminar Juli 2025: Annahme von Elektro-Altgeräten und Batterien auf Wertstoffhöfen

Modernisieren der Wertstoffhöfe für aktuelle und künftige Anforderungen. Organisatorische Umsetzung der neuen Sammelgruppen. Auswirkungen der LAGA M 31 auf die Wertstoffhöfe.

Das Seminar richtet sich an Führungs- und Fachkräfte auf Recycling- und Wertstoffhöfen sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche sich mit den Stoffströmen bei Anlieferung, Betrieb und Verwertung/Vermarktung von Abfällen und Wertstoffen befassen.

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt-verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) weist den Kommunen die Aufgabe zu, Altgeräte aus privaten Haushalten zurückzunehmen und für die Hersteller zur weiteren Entsorgung bereitzustellen oder im Rahmen der Optierung selber zu vermarkten. Es sind insbesondere die Wertstoffhöfe, die diese Aufgabe erfüllen. Sie sind Annahmestelle und dienen auch für die über andere Kanäle (Straßensammlung, Containersammlung, Kleingewerbe-Anlieferung…) erfassten Elektro-Altgeräte und Batterien als Zwischenlager. Das Seminar startet mit aktuellen, rechtlichen Informationen. Die Anforderungen an eine rechtlich und technisch einwandfreie Annahme, Trennung und Sortierung, Lagerung und Verpackung – und das bei steigenden gesetzlich vorgegebenen Erfassungsquoten – sind anspruchsvoll. Erfahrungen zeigen, dass Lithium-Ionen-Batterien in Brand geraten können. Sie ersetzen zunehmend Batterien auf Nickel-Cadmium-Basis und sind als Gefahrgut eingestuft. Um eine Gefährdung des Annahmepersonals und auch Dritter zu vermeiden, sind bei der Annahme entsprechende Kenntnisse und Sorgfalt erforderlich.

Viele Wertstoffhöfe stoßen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Wertstoffhöfe erfahren zurzeit eine abfallpolitische Aufwertung. Investitionen sind erforderlich für eine Modernisierung der Infrastruktur und für personelle Maßnahmen

Programm

9:00 Jürgen Beckmann: Die neue LAGA Mitteilung 31A – Umsetzung ElektroG
Sammlung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen. Abgrenzung: private Haushalte/sonstige Herkunftsbereiche. Entnahme von Batterien und Lampen. Sammlung „untypischer“ Altgeräte. Kooperation zwischen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und EBA. Vorbereitung zur Wiederverwendung. Behandlungskonzept. Beanstandungen von Zertifikaten. Zuständige Behörden, Überwachung und Verantwortung.

10:30 Pause

11:00 Dr. Julia Hobohm: Sicherheitsanforderungen bei der Annahme und dem Verpacken von Batterien und Hochenergie-Batterien
Statistik über Entwicklung des Batterie-Markts: Was kommt wann an? Was muss angenommen werden, was nicht. Batterien in EAG und Demontage. Probleme bei der Erfassung von Abfallströmen bei den Abfallbehandlungsanlagen. Lösungsansätze für die künftige Erfassung von Abfallströmen. Bauliche Voraussetzungen. Verantwortung vom Personal auf Wertstoffhöfen. Übergabe von Batterien an GRS.

12:30 Mittagspause

13:30 Dr. Ralf Brüning: Vorbereitung zur Wiederverwendung nach §§ 17a und 17b ElektroG
Gesetzlicher Hintergrund. örE. EBA. Annahme. Sammlung und Prüfung. Konzepte zur praktischen Umsetzung. Potenziale und Herausforderungen.

15:00 Pause

15:30 Werner P. Bauer: Der Wertstoffhof als Beitrag einer nachhaltigen Kreislaufgesellschaft
Bedeutung des Wertstoffhofs für die Abfall- und Kreislaufwirtschaft. Optimierung eines vorhandenen Wertstoffhofs mit Blick auf die Anforderungen von ElektroG und BattG. Personelle Kapazitäten und Anforderungen an die Qualifikation. Fallbeispiele für die Konzeption neuer Wertstoffhöfe.

Vortragende

Werner P. Bauer, ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (München)
Dipl.-Ing. Jürgen Beckmann, Strategien und Systeme der Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ),  Bayerisches Landesamt für Umwelt (Augsburg)
Dr.-Ing. Ralf Brüning, Geschäftsführer, Dr. Brüning Engineering UG (Brake)
Dr.-Ing. Julia Hobohm, Geschäftsführerin, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH (Hamburg)

Nächster Termin

17.07.2025
09:00 – 17:00 Uhr
Online

Gebühr Online: 400 € zzgl. MwSt.

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