E-Vergabe

Im Rahmen der Umsetzung der Vergaberechtsnovelle, die bis zum 18.04.2016 in Kraft treten soll, soll auch die verbindliche Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren vorgeschrieben werden. So müssen Angebote künftig grundsätzlich elektronisch eingereicht werden.

Als Übergangsfrist für die elektronische Bieterkommunikation und Angebotsabgabe ist derzeit der 18. Oktober 2018 vorgesehen.

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die elektronische Kommunikation und Angebotsabgabe im Dienstleistungsbereich bisher nur sehr vereinzelt durchgeführt wird und es bei der Umsetzung der elektronischen Abwicklung der Angebotsbekanntmachung und des Angebotsversandes über Vergabeplattformen privater Anbieter noch zu zeitraubenden Problemen bei der Abwicklung kommt.