E-Vergabe

Im Rahmen der Umsetzung der Vergaberechtsnovelle, die bis zum 18.04.2016 in Kraft treten soll, soll auch die verbindliche Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren vorgeschrieben werden. So müssen Angebote künftig grundsätzlich elektronisch eingereicht werden.

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