Symposium zum neuen Vergaberecht

Das Auftragsberatungszentrum Bayern führte am 29.06.2010 ein Symposium zum neuen Vergaberecht durch. Auf diesem Symposium wurden die wichtigsten Änderungen der Modernisierung des Vergaberechts vorgestellt. Thomas Kroner und Stefan Meisinger berichten Ihnen von den wichtigsten Neuerungen.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt am 10.06.2010 ist die „ Kaskade“ aus GWB, VgV, sowie den Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL 2009, VOB 2009 und VOF 2009) ab 11.06.2010 in Kraft getreten und für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte anzuwenden. Mit der Veröffentlichung des Einführungserlasses im Bayerischen Staatsanzeiger vom 25.06.2010 ist die Kaskade nun auch für unterhalb der EU-Schwellenwerte liegende Vergabeverfahren in Bayern ab dem 01.07.2010 in Kraft getreten.

Neben einigen strukturellen Änderungen in den Vergabe- und Vertragsordnungen VOL und VOB erachten wir insbesondere folgende Neuerungen der VOL/A als besonders wichtig:

Vermehrte Aufteilung von Aufträgen in Fach- und Teillose
Die Leistung ist in Fach- und Teillose aufgeteilt zu vergeben. Wenn wirtschaftliche oder technische Erfordernisse bestehen, können Lose auch gemeinsam vergeben werden. Dies ist dann im Vergabeakte zu dokumentieren und zu begründen.

Nachweis der Bietereignung
Als Eignungsnachweise sind grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen. Andere Forderungen sind weiterhin zugelassen und müssen in der Vergabeakte dokumentiert und begründet werden. Ebenso ist es nun möglich Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren erworben wurden zuzulassen.

Wegfall des Verbots eines ungewöhnlichen Wagnisses
Durch den vollständigen Wegfall des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 ist das Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses im Wortlaut der VOL/A 2009 nicht mehr gegeben. Die Leistung ist allerdings nach wie vor eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

Schärfere Transparenz- und Dokumentationspflichten
Entscheidungen im Vergabeverfahren müssen zeitnah in der Vergabeakte dokumentiert werden. So müssen nun Details zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses z.B. Verzicht auf Losaufteilung oder die Forderung von Nachweisen statt Eigenerklärungen in der Vergabeakte dokumentiert und begründet werden.

Neuregelungen der Veröffentlichungspflichten unterhalb der Schwellenwerte
Für Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes gelten neue Veröffentlichungsregeln. So müssen Bekanntmachungen unter www.bund.de ermittelt werden können und Auftragsvergaben über 25.000 EUR netto mind. drei Monate lang auf der Internetseite veröffentlicht werden.

Neue Fristen für Bieterfragen
Bieteranfragen müssen, falls diese rechtzeitig gestellt wurden, spätestens 6 Tage (nichtoffenes bzw. beschleunigtes Verfahren 4 Tage) vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen. Es empfiehlt sich daher eine Frist für die spätest mögliche Stellung von Bieteranfragen zu setzen.

Nachforderungen von Erklärungen und Unterlagen
Fehlende Unterlagen können mit setzen einer Nachfrist nachgefordert werden. Erst bei Fristversäumnis dieser Frist ist der Ausschluss zwingend vorzunehmen. Dies gilt nun auch für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Thomas Kroner und Stefan Meisinger
ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen