Untersuchung der Erfassung von Elektroaltgeräte / Batterien auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Nürnberger Land
Die Aufgabe:
Der Landkreis Nürnberger Land verfügt über zwei „große“ Wertstoffhöfe Typ A in Neunkirchen a. S. und Altdorf b. Nbg. sowie 25 „gemeindliche“ Wertstoffhöfe Typ B.
Aufgrund der jahrelang nahezu unveränderten Organisationsstruktur und der nachfolgend wiedergegebenen Herausforderungen für den Wertstoffhof Neunkirchen a. S. (Wertstoffhof Typ A), beabsichtigt der Landkreis Nürnberger Land eine Organisationsuntersuchung durchführen zu lassen und sich dabei auf die Erfassung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) und in diesem Kontext auch der Erfassung und Weitergabe von Batterien zu konzentrieren.
Aufgrund der Sorgfaltspflichten des Landkreises soll die Annahme der EAG und Batterien im Landkreis untersucht werden.
Die Lösung:
In Absprache mit dem Landratsamt Nürnberger Land wurden repräsentative Wertstoffhöfe im Landkreis ausgewählt. Während der Öffnungszeiten wurden diese begangen und die Annahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie der Batterien und Akkumulatoren begutachtet.
Ausgehend von diesen Begehungen wurden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen der besuchten Wertstoffhöfe sowie generelle Empfehlungen für eine zukünftige Annahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte und der Batterien und Akkumulatoren und den Betrieb der Wertstoffhöfe im Landkreis in einem Bericht zusammengefasst. Hierbei wurden auch Invdestitions- und Betriebskosten der Wertstoffhöfe mit berücksichtigt.
Auftraggeber:
Landratsamt Nürnberger Land
Zeitraum:
November 2023 bis April 2024